AIDOL Meta-Tag-Entscheidung aus Hamburg
Nach Ansicht des OLG Hamburg verstoßen fremde Marken als Meta-Tags in HTML-Code gegen das Markenrecht:
»Die Verwendung einer fremden Marke als Meta-Tag im HTML-Code oder in der Benutzungsform der "weiß auf weiß-Schrift" von Internetseiten stellt eine unzulässige zeichenmäßige Markenbenutzung dar, wenn die Bezeichnung als reines Phantasiewort ohne erkennbaren beschreibenden Inhalt gebildet ist und deswegen als "typische" Markenbezeichnung als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden wird.«
Die vollständige Entscheidung findet sich bei jurpc.de. Info via heise.de.
Damit steht Hamburg nicht allein; auch andere Gerichte (LG Hamburg, LG Frankfurt, LG Düsseldorf und OLG München) haben so bereits entschieden. Anders allerdings das OLG Düsseldorf, das grundsätzlich von keiner Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags ausgeht.
»Die Verwendung einer fremden Marke als Meta-Tag im HTML-Code oder in der Benutzungsform der "weiß auf weiß-Schrift" von Internetseiten stellt eine unzulässige zeichenmäßige Markenbenutzung dar, wenn die Bezeichnung als reines Phantasiewort ohne erkennbaren beschreibenden Inhalt gebildet ist und deswegen als "typische" Markenbezeichnung als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden wird.«
Die vollständige Entscheidung findet sich bei jurpc.de. Info via heise.de.
Damit steht Hamburg nicht allein; auch andere Gerichte (LG Hamburg, LG Frankfurt, LG Düsseldorf und OLG München) haben so bereits entschieden. Anders allerdings das OLG Düsseldorf, das grundsätzlich von keiner Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags ausgeht.
dading - 29. Nov, 12:58
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