aida.de vs. aidu.de
Der Kollege, Herr RA Dominik Boecker teilt mit, dass die Entscheidung aida.de vs. aidu.de des LG Köln mittlerweile im Volltext vorliegt.
Das Gericht sah hier eine Kennzeichenrechtsverletzung der Beklagten, die Inhaberin der Domain aidu.de ist, auf der sie den Begriff AIDU zahlreich im Zusammenhang mit Reisereservierungen und -buchungen nutzte.
Das Gericht sah hier eine Kennzeichenrechtsverletzung der Beklagten, die Inhaberin der Domain aidu.de ist, auf der sie den Begriff AIDU zahlreich im Zusammenhang mit Reisereservierungen und -buchungen nutzte.
dading - 22. Feb, 20:40
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