LG Hamburg wider Treuhand-Domains
Im Vorfeld der Verhandlung zum Fall grundke.de (OLG Celle, Urteil vom 08.04.2004, Az.: 13 U 213/03) am 08.02.2007 vor dem Bundesgerichtshof, meldet Rechtsanwalt Moebius eine weitere Entscheidung zur Frage von treuhänderisch registrierten Domains:
Kurz vor der mit Spannung erwarteten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit der Domainregistrierung für Dritte hat sich das Landgericht Hamburg in einem weiteren Fall der Meinung angeschlossen, daß der Treuhänder, der als Nichtnamensträger für einen Dritten, der Namensträger ist, eine Domain registriert hat, aus der Gestattung des Namensträgers keine Rechte herleiten kann und somit unrechtmäßiger Inhaber der Domain ist:Die Entscheidung, die jetzt rechtskräftig geworden ist, traf das LG Hamburg (Urteil vom 23.06.2006, Az.: 324 O 601/05 – .pdf)
dading - 29. Jan, 22:01
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