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Dienstag, 2. Januar 2007

OLG München: Forenbetreiber haftet nicht

Die Kollegen von aufrecht.de haben ein Urteil des OLG München (Urteil vom 09.11.06, Az.: 6 U 1675/06) online gestellt und folgende Essenz gezogen:
Gegen den Betreiber eines Forums für den Meinungsaustausch im Internet besteht kein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wenn ein Nutzer einen urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitt in seinen Beitrag einbindet. Der Forenbetreiber ist weder Täter noch Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung.
Die vorangegangene Entscheidung des LG München findet man ebenfalls bei aufrecht.de.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/3131103/modTrackback

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