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Mittwoch, 22. November 2006

solingen.info by BGH

Leider hatte ich bisher keine Zeit, die Entscheidung des BGH (Urteil vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03) zur Domain solingen.info zu lesen. Statt dessen habe ich mich erstmal mit dem Artikel auf intern.de begnügt, der ausreichend Aufschluss über das Urteil gibt:
"Denkbar" ist es demnach aber, eine Zuordnungsverwirrung zu vermeiden, wenn der Stadtname unter einer ausländischen TLD (karlsruhe.at) betrieben wird. Oder, wenn man als dritter die TLD .com nutzt! Denn darin sieht der BGH offenbar im Unterschied zu .info eine eher spezifische (kommerzielle) Nutzung, die eine Zuordnung von Domain und Gebietskörperschaft weniger wahrscheinlich macht.
Der BGH gab der Klage der Stadt Solingen statt.

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