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Montag, 20. November 2006

Keine Adword-Werbung für Anwälte?

Das Landgericht München hat am 14.11.2006 eine Pressemitteilung abgegeben über eine Aktuelle Entscheidung (noch nicht rechtskräftig), wonach die 7. Zivilkammer des LG München I gegenüber zwei Rechtsanwälten ein Verbot von Adword-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google wegen fehlender Sachlichkeit verboten hat. (Urteil vom 26.10.2006, Az.: 7 O 16794/06).
Bei Eingabe des Namens eines bestimmten Kapitalanlage-Fonds in der Suchmaschine Google erschien als „erster Treffer“ – farblich unterlegt und als „Anzeige“ gekennzeichnet – der Link auf die von den Anwälten betriebene Seite mit dem Zusatz: „Prospekte fehlerhaft Schadensersatz für Anleger“, ohne dass sich ein Zusatz dabei befand oder aus dem Namen der Seite sich ergab, dass die Seite durch Rechtsanwälte betrieben wurde.
Via Rechtsanwalt Peter Müller und dem Institut für Urheber- und Medienrecht

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