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Donnerstag, 16. November 2006

eMail-Werbung

Eine nicht mehr ganz taufrische Entscheidung zu Spam gibt es von den Kollegen von Aufrecht.de. Das OLG Naumburg (Urteil vom 24.03.2006, Az.: 10 U 56/05 (Hs)) meint (leitsätzliches von aufrecht.de):
Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was – in Ermangelung anderer Anhaltspunkte – gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.

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