eMail-Werbung
Eine nicht mehr ganz taufrische Entscheidung zu Spam gibt es von den Kollegen von Aufrecht.de. Das OLG Naumburg (Urteil vom 24.03.2006, Az.: 10 U 56/05 (Hs)) meint (leitsätzliches von aufrecht.de):
Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was – in Ermangelung anderer Anhaltspunkte – gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.
dading - 16. Nov, 18:19
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/2943427/modTrackback