eklige Entscheidung des LG Düsseldorf
Die Kollegen von Netlaw haben ein Urteil des LG Düsseldorf (vom 07.05.2006, Az.: 12 O 117/06) vorgelegt:
Wer einem anderen vorübergehend eine Domain zur Verfügung für eigene Darstellungszwecke zur Verfügung stellt, darf mit der Adresse nach Ende des Nutzungsverhältnisses keine Website adressieren, auf der abfällig über den ursprünglichen Nutzer der Domain berichtet wird.Aber Vorsicht: Es ist etwas unappetitlich anzuschauen!
dading - 10. Nov, 13:22
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