Spammer erwischt
Jörg Heidrich berichtet auf heise.de, dass das LG Hannover (Urteil vom 11.05.2006, Az. 21 O 153/04) aufgrund der IP-Adresse einen Spammer überführt und verurteilt hat.
Der Unterlassungsanspruch beruht auf §§ 7, 8 UWG und richtet sich darauf,
Der Unterlassungsanspruch beruht auf §§ 7, 8 UWG und richtet sich darauf,
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs per E-Mail Werbung an solche Empfänger zu versenden, deren Einwilligung dazu nicht vorliegt
dading - 22. Mai, 18:50
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