Autor oder Betreiber? II
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: I-15 U 180/05) ist nun auch bei aufrecht.de online. Dort bringt man die Sache auf folgenden Punkt:
In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Meinungsforums ins Leere.
Revision ist zugelassen.
dading - 15. Mai, 10:28
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