Stats by Net-Counter
 
panorama

Donnerstag, 11. Mai 2006

Begehungsort

Und noch eine neue Entscheidung bei netlaw.de, in der das LG Hannover (Beschluss vom 28.04.06, Az.: 9 O 44/06) den § 32 ZPO anders versteht als andere:
Der Gerichtsstand des Begehungsortes liegt in dem Bezirk des Wohnortes des Beklagten, weil davon auszugehen ist, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung dort die Einstellung in das Internet erfolgt ist.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/1950690/modTrackback

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

GermanBlawg v4.5 (OPML)

JuraBlogs

Archiv

Mai 2006
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 1 
 3 
 6 
 7 
 8 
 9 
12
13
14
17
19
20
21
24
25
26
27
28
31
 
 
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Herr Horn, schauen Sie...
Herr Horn, schauen Sie doch bitte mal unter domain-recht.de....
dading - 28. Aug, 11:32
David gegen Goliath
Weil ich, Thomas N. Horn (th@csh-hildesheim.de) mir...
tnh - 28. Aug, 10:06
ich kann mir schon ganz...
ich kann mir schon ganz gut die Seite www.berlin.berlin...
berliner - 12. Jan, 01:34
Verlagerung des Domainblog
Der Domainblog läuft bereits seit einem halben Jahr...
dading - 26. Mär, 09:26
Mailingliste für »Ich...
Es ist Mitte März und die Vorbereitungen für den Gesprächskreis...
dading - 18. Mär, 13:33

Status

Online seit 7320 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 28. Aug, 11:32

Credits


ccTLD
DENIC
Domain-Newsletter
Domaininhalte
Domains
dotEU
gTLD
ICANN
Impressum
Internet
Markenrecht
Namensrecht
Weblog
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren