Kontrollpflichten des Domaininhabers
Bei netlaw.de gibt es wieder neue Urteile. Zunächst vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 27.03.2006, Az.: 18 U 5348/04) zur Frage der Kontrollpflichten bei Links, die Dritte auf der eigenen Website einstellen dürfen:
Denjenigen, der es Dritten ermöglicht, auf der eigenen Website Links zu platzieren, treffen Überwachungs- und Kontrollpflichten, vor allem dann, wenn wegen der pornografischen Ausrichtung des Internetangebots eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für persönlichkeitsrechtsverletzende Eintragungen besteht. Anspruch auf eine Geldentschädigung steht dem Betroffenen aber nur bei einer schweren Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu.Das dürfte auch für die Bloggerszene von interesse sein.
dading - 11. Mai, 11:43
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macviser - 12. Mai, 16:02
Verwechselung der Links
Lieber herr Kollege Dingeldey,
die Links zu den Urteilen des OLG Düsseldorf und des OLG München sind "durcheinandergekommen".
die Links zu den Urteilen des OLG Düsseldorf und des OLG München sind "durcheinandergekommen".
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