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Mittwoch, 10. Mai 2006

investment.de

Kollege RA Wolfgang Mews von aufrecht.de teilt mit, das OLG Köln hat das Urteil vom 17. März 2006 (Az.: 6 U 163/05) zu investment.de mittlerweile zugestellt:
leitsätzliches:

Das Recht auf Nutzung der Internetdomain selbst stellt ein gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschütztes „sonstiges Recht" dar. Ein rechtswidriger Dispute-EIntrag ist daher zu löschen.

Der Feststellungsantrag ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zulässig und begründet, weil der Beklagte sich eines besseren Rechts an der Bezeichnung „Investment" berühmt, das tatsächlich in dem Zusammenhang, in dem der Kläger die Domain „investment.de" nutzt bzw. nutzen möchte, nicht besteht …

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https://domecht.twoday.net/stories/1944804/modTrackback

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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