pst.eu
Die erste ADR-Entscheidung über eine .eu-Domain, hier pst.eu, findet man an dieser Stelle. Kollege RA Hitzelberger schreibt dazu im Domain-Newsletter:
Im Streit um den Domain-Namen pst.eu, die einer PST Business Solutions B.V. zugeteilt wurde, entschied das Gericht zu Ungunsten der Holländerin Leonie Vestering. Im Wettrennen um die begehrte Domain hatte sie nach dem Beginn der Sunrise Period um wenige Minuten gegenüber dem Unternehmen das Nachsehen gehabt und sich als zweite in der Warteschlange eingereiht. Nachdem PST B.V. auch die Validierung erfolgreich überstanden hatte, wandte sich Vestering gegen diese Entscheidung von EURid mit der Begründung, an der Bezeichnung PST die älteren Markenrechte inne zu haben. Das erstplatzierte Unternehmen habe seine Marke im beschleunigten Verfahren angemeldet; hiergegen habe man bereits Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht vermochte gleichwohl keinen Verstoß gegen die EU-Regularien festzustellen, und wies den Antrag ab.
dading - 27. Apr, 11:58
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