Forenbetreiber am Ende?
heise.de hat das Urteil (.pdf) des LG Hamburg (vom 02.12.2005, Az.: 324 O 721/05) im Streit über einen Beitrag im Heise-Forum, in dem zum Boykott eines Software Herstellers aufgerufen wird, online gestellt.
Der Höhepunkt lautet:
Via spreeblick.com.
Der Höhepunkt lautet:
[…] Zu einer solchen Prüfung der Inhalte, die sie über ihren Internetauftritt verbreitet, ist die Antragsgegnerin auch verpflichtet. Denn diejenige Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden, muss Vorkehrungen dahingehend treffen, dass über diese Einrichtungen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden […]Soll heißen: vorbeugend müssen Forenbeiträge auf ihre rechtliche Relevanz geprüft werden und nicht erst, wenn jemand mitteilt, dass ein problematischer Beitrag online ist.
Via spreeblick.com.
dading - 18. Apr, 20:36
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/1842070/modTrackback