görg.de
Vom Urteil des AG Köln (24.11.2004, Az.: 136 C 161/04) über die Domain görg.de, bei der das Gericht von der BGH-Rechtsprechung zum Namensrecht abwich, war hier bereits die Rede. Leider ist das Urteil unter dem alten Link beim Justizportal von NRW nicht mehr abrufbar. Dafür findet man es jetzt bei den Kollegen von aufrecht.de.
dading - 17. Jan, 10:53
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