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Montag, 9. Januar 2006

PopUps und Affiliates

netlaw hat eine neue Entscheidung zum Thema Internetwerbung und Affiliate-Programme online gestellt. Der Leitsatz zum Urteil des AG Pforzheim (vom 20.12.2005, Az.: 1 C 284/03) lautet:
Wer einen Affiliate-Partner beauftragt, die eigene Internetpräsenz zu bewerben, haftet auch dann nicht für Werbe-E-Mails, in denen die Website des Affiliate-Partners beworben wird, wenn sich beim Verlassen der in der E-Mail beworbenen Website ein Exit-Pop-Up öffnet, in dem seinerseits für die eigene Website Werbung betrieben wird.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/1382202/modTrackback

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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