bahnhoefe.de
Ebenfalls via bzw. diesmal bei RA Boris Hoeller die Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 22.12.2005, AZ 84 O 55/05) zur Domain bahnhoefe.de:
Der Leitsatz von RA Hoeller lautet:
Der Begriff »Bahnhöfe« ist im übrigen auch insoweit neutral, als er nicht nur für im Eigentum der Klägerin befindliche Bahnhöfe in Deutschland steht, sondern für Bahnhöfe überhaupt, ob sie nun in Deutschland oder im Ausland gelegen sind. Eine Assoziationskette »Bahnhöfe« »Schienenverkehr« »Eisenbahn« »Deutsche Bahn« sieht die Kammer deshalb als völlig fernliegend an.Danke für diese klaren Worte.
Der Leitsatz von RA Hoeller lautet:
Wird bei Anwahl einer Domain der Internetnutzer automatisch weitergeleitet, so liegt keine markenmäßige Nutzung der Domain vor.
dading - 2. Jan, 15:59
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domain - 4. Jan, 20:42
AZ 84 O 55/05
Sehr geehrter Herr RA Dingeldey,
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Wird bei Anwahl einer Domain der Internetnutzer automatisch weitergeleitet, so liegt keine markenmäßige Nutzung der Domain vor.
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Kann man dem Leitsatz von RA Hoeller nun glauben schenken,
oder ist dies eine fallbezogene Erkenntnis ?
Würden Sie dazu bitte Stellung nehmen.
Danke und nette Grüße
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Wird bei Anwahl einer Domain der Internetnutzer automatisch weitergeleitet, so liegt keine markenmäßige Nutzung der Domain vor.
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Kann man dem Leitsatz von RA Hoeller nun glauben schenken,
oder ist dies eine fallbezogene Erkenntnis ?
Würden Sie dazu bitte Stellung nehmen.
Danke und nette Grüße
dading - 5. Jan, 15:11
Im aktuellen Domain-Newsletter steht etwas dazu. Ich habe mich jetzt nicht ausführlich damit befasst, halte die Position von Kollegen Hoeller jedoch für fragwürdig.
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