confetti.de II
Mittlerweile liegt mir das Urteil (LG Düsseldorf, vom 23.11.2005, Az.: 34 O 218/04) in der Sache confetti.de vor.
Nach Abmahnung durch ein in London situiertes Unternehmen, das Inhaberin der Domain confetti.co.uk ist, beschritt der Inhaber von confetti.de den Klageweg und war vor dem LG Düsseldorf erfolgreich.
Die Beklagte ihrerseits erkannte die geltend gemachten Ansprüche weitestgehend an. Ihr untersagte das Gericht,
Nach Abmahnung durch ein in London situiertes Unternehmen, das Inhaberin der Domain confetti.co.uk ist, beschritt der Inhaber von confetti.de den Klageweg und war vor dem LG Düsseldorf erfolgreich.
Die Beklagte ihrerseits erkannte die geltend gemachten Ansprüche weitestgehend an. Ihr untersagte das Gericht,
[…] im geschäftlichen Verkehr die Zeichenfolge "Confetti" für die Bereitstellung von Informationen zu und der Planung und Gestaltung von Flyern, Events, Partys und Festen jeder Art zu verwenden.Die Beklagte wurde weiter verurteilt,
in die Löschung der deutschen Wortmarke […] "Confetti" einzuwilligen, soweit es folgende Dienstleistungen und/oder Waren betrifft […]Schließlich stellte das Gericht fest,
daß der Beklagten kein Anspruch gegenüber dem Kläger zusteht, es zu unterlassen, im Geschäftsverkehr unter der Internetadresse "confetti.de" ein Branchenbuch anzubieten und/oder zu unterhalten.Trotz teilweisen Anerkenntnisses hat die Beklagte sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
dading - 12. Dez, 16:28
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/1263483/modTrackback