Double-Opt-In vor dem AG München
Bei den Kollegen von jurPC findet man ein Urteil des AG München (vom 30.11.2006, Az.: 161 C 29330/06), in dem die Richter im Hinblick auf eMail-Versand zu folgender Auffassung gelangten:
Das sog. Double-Opt-In-Verfahren beim Mailversand, bei dem durch Wegklicken bzw. durch Nichtreaktion sichergestellt ist, dass weitere E-Mails des Versenders nicht mehr zu erwarten sind, ist geeignet und ausreichend, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen Dritter zu verhindern. In der Zusendung einer diesbezüglichen Bestätigungs-Mail kann noch keine unzumutbare Belästigung im Sinne der §§ 823, 1004 BGB gesehen werden.
dading - 6. Mär, 16:48
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