test24.de
Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 08.02.2007, Az.: 3 U 109/06) hat die Klage der Stiftung Warentest auf Unterlassung der Nutzung der Domain test24.de zurückgewiesen. Der Domain-Inhaber hatte die Domain bei Sedo geparkt und bot sie zum Verkauf an.
Das Urteil findet man beim Kollegen Boris Hoeller.
Das Urteil findet man beim Kollegen Boris Hoeller.
dading - 27. Feb, 11:45
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