investment.de
Sowohl der Kollege Härting als auch die Kollegen von aufrecht.de berichten, dass das OLG Köln die Berufung der Beklagten in dem Streit um die Aufhebung des Dispute gegen die Domain investment.de zurückgewiesen hat.
Das ursprüngliche Urteil des LG Köln findet man bei jurpc.de:
Das ursprüngliche Urteil des LG Köln findet man bei jurpc.de:
1. Der Begriff "Investment" ist ein beschreibender Begriff, der im Umfang seiner Bedeutung nicht unterscheidungskräftig ist.Leider teilt niemand der Kollegen das Aktenzeichen (oder meinetwegen das Geschäftszeichen) der Sache beim OLG Köln mit.
2. Hat jemand den Begriff "Investment" als Marke für den Bereich Computer, Notebooks und sonstige Computerartikel registrieren lassen, kann er aus diesem Markenrecht keine Ansprüche gegen eine Verwendung des Begriffs im Rahmen seiner ursprünglichen Bedeutung für Investitionen geltend machen, da insoweit die Verwechslung mit der geschützten Marke ausgeschlossen ist.
3. Ein Anspruch auf Veranlassung der Löschung eines sog. Dispute-Eintrags ergibt sich aus § 823 BGB, da der Berechtigte durch den Dispute-Eintrag an der Ausübung seiner Rechte an der Domain gehindert wird und der Wert der Domain entsprechend gemindert ist.
dading - 5. Apr, 13:40
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