kettenzüge.de
Wie intern.de berichtet, liegt laut Rechtsanwalt Hajo Rauschhofer aus Wiesbaden das Urteil 2. Instanz im Streit um die Domain kettenzüge.de vor. Bei Intern heisst es:
Nach Ansicht des Gerichts bestehen weder kennzeichenrechtliche noch wettbewerbsrechtliche oder gar deliktsrechtliche Ansprüche auf die strittige Domain. Auch dass der Inhaber der kettenzüge.de diese IDN-Domain zum Verkauf angeboten hatte, beeinflusste die Entscheidung nicht. Der Inhaber sei dadurch nicht als Domain-Grabber (i.S.v. Domain-Squatting/Erpressung) aktiv geworden, da der Inhaber der kettenzuege.de sich nicht in einer Zwangslage befunden hat. Es wurde keine Kennzeichenrecht (z.B. Marke) verletzt und der Kläger habe sich auch nicht rechtzeitig um die IDN-Domain bemüht.
dading - 8. Mär, 19:36
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