familiennamen.eu
Die Erklärung gibts natürlich auch auf Deutsch:
Wie man auf Grundlage von früheren Rechten einen Familiennamen beantragtSchlauer wird man aber auch nicht.
30 Jan 2006
Wie man Familiennamen im Zusammenhang mit den „früheren Rechten“ behandeln soll, löst scheinbar viele Fragen und viel Verwirrung aus. Wie bei jedem anderen früheren Recht muss der Antragsteller nachweisen, dass der Name in dem EU-Mitgliedstaat rechtlich geschützt ist. Die rechtliche Situation unterscheidet sich dabei von Land zu Land. Aus diesem Grund muss man sich auf die anwendbaren Rechtsgrundlagen berufen und diese auch angeben. Falls Sie einen Familiennamen als früheres Recht geltend machen, fällt dies in die Kategorie „Anderes früheres Recht“.
Sie sollten bedenken, dass ein Familienname manchmal auch als Unternehmensname, Handelsname oder Geschäftsbezeichnung verwendet wird. Falls dies zutreffen sollte, können Sie Ihren Antrag stattdessen in den eben genannten Kategorien stellen. Natürlich wird auch hier, wie überall in der Sunrise Periode, ein Nachweis benötigt, der den Schutz des Namens belegt.
Bitte lesen Sie auch Abschnitt 17 der Sunriseregeln über die Familiennamen. Die Sunriseregeln können Sie auf unserer Seite im Abschnitt „Download/Dokumente“ finden.
dading - 31. Jan, 18:00
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