bahnhoefe.de
Ebenfalls via bzw. diesmal bei RA Boris Hoeller die Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 22.12.2005, AZ 84 O 55/05) zur Domain bahnhoefe.de:
Der Leitsatz von RA Hoeller lautet:
Der Begriff »Bahnhöfe« ist im übrigen auch insoweit neutral, als er nicht nur für im Eigentum der Klägerin befindliche Bahnhöfe in Deutschland steht, sondern für Bahnhöfe überhaupt, ob sie nun in Deutschland oder im Ausland gelegen sind. Eine Assoziationskette »Bahnhöfe« »Schienenverkehr« »Eisenbahn« »Deutsche Bahn« sieht die Kammer deshalb als völlig fernliegend an.Danke für diese klaren Worte.
Der Leitsatz von RA Hoeller lautet:
Wird bei Anwahl einer Domain der Internetnutzer automatisch weitergeleitet, so liegt keine markenmäßige Nutzung der Domain vor.
dading - 2. Jan, 15:59
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