.eu-Reselling
Dass nun doch auch nicht von EURid akkreditierte Registrare .eu-Domains handeln dürfen, dürfte sich mittlerweile herum gesprochen haben. Doch so ganz ohne Haken scheint die Sache nicht. Denn die Reseller werden eher Vermittler denn wirkliche Registrare; der Endkund (Domain-Inhaber) schließt den Vertrag tatsächlich mit dem bzw. über den akkreditierten Registrar. Und das muss der Reseller offen legen.
EURid selbst spricht von »intermediaries or agents« (Zwischenhändlern und Agenten):
EURid selbst spricht von »intermediaries or agents« (Zwischenhändlern und Agenten):
Intermediary or agent services are allowed as long as it is at any time clear for the registrant that a third party, the accredited registrar, will provide the registration services and that there is a contractual link between the accredited registrar and the registrant himself.
dading - 9. Aug, 15:49
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