KK-Gemetzel
Aufrecht.de hat einen Beschluss des LG Köln online gestellt, der es dem Antragsgegner untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bezüglich Internetdomains des Antragstellers Konnektivitäts-Koordinations-Anträge (KK-Anträge) zu stellen, denen der Antragsteller nicht zuvor zugestimmt hat.RA Wolfgang Mews nimmt das zum Anlass, die Prüfungspflichten des Providers hinsichtlich KK-Anträgen zu untersuchen.
dading - 1. Aug, 16:46
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks