Äußerungen auf einer Hompage
Das LG Hamburg (Urteil vom 30.07.2004, Az.: 324 O 819/03):
Es besteht ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 (analog) BGB hinsichtlich ehrverletzender Äußerungen, die außerhalb eines zwischen den Parteien geführten Rechtsstreites auf einer Internet-Homepage publiziert werden, soweit es sich bei den Äußerungen um sog. Schmähkritik handelt.Das Urteil findet man bei jurPC.
dading - 20. Jul, 17:42
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