Lang, lang ist das nun wieder her: Am 08.04.2004 hatte das OLG Celle (Az.: 13 U 213/03) über die Domain grundke.de entschieden und für ordentlichen Wirbel gesorgt. Bei den Kollegen von aufrecht.de ist die Entscheidung nun
abrufbar.
Man findet das Urteil schon seit langem auch bei
jurpc.de und beim
OLG Oldenburg.
Das Urteil sorgte im Sommer letzten Jahres für
Aufregung: Das OLG Celle hatte der Klage eines Herrn Grundke gegen den treuhänderischen Domain-Inhaber, eine Internetagentur, stattgegeben, weil trotz treuhänderischer Verwaltung der Domain für einen berechtigten Namensträger eine Namensrechtsverletzung vorgelegen habe.
Mittlerweile ist das wohl herrschende Meinung in der Rechtsprechung, wie jüngere Entscheidungen zeigen (
müller.de).