schmidt.de
Wie RA Ralf Möbius soeben in einer Pressemitteilung erklärt, hat das Landgericht Hannover (Urteil vom 22.04.2005, Az.: 9 O 117/04) den Sender SAT1 dazu verurteil, die Domain schmidt.de freizugeben.
Geklagt hat ein Herr Peter Schmidt aus Berlin, der »der jetzt bestätigten Ansicht war, er würde durch den unbefugten Gebrauch der Domain „schmidt.de“ von der SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH in seinem Namensrecht verletzt.«
Geklagt hat ein Herr Peter Schmidt aus Berlin, der »der jetzt bestätigten Ansicht war, er würde durch den unbefugten Gebrauch der Domain „schmidt.de“ von der SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH in seinem Namensrecht verletzt.«
dading - 22. Apr, 10:09
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