juraxx.de
Die Entscheidungsgründe für das Urteil des OLG Hamm (vom 18.01.2005, Az.: 4 U 166/04) liegen vor und sind bei www.justiz.nrw.de veröffentlicht (einfach unter Aktenzeichen: 4 U 166/04 eingeben, dann läufts). Der bereits veröffentlichte Tenor lautet:
»Die Domain allein stellt für sich genommen kein schutzfähiges Recht dar. Es handelt sich nur um eine zufällig erlangte faktische Position, insbesondere gegenüber einem prioritätsjüngeren Kennzeichen/Namen ("Juraxx").«
Info via muepe.de
»Die Domain allein stellt für sich genommen kein schutzfähiges Recht dar. Es handelt sich nur um eine zufällig erlangte faktische Position, insbesondere gegenüber einem prioritätsjüngeren Kennzeichen/Namen ("Juraxx").«
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dading - 16. Mär, 22:38
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