domainblog (Domains, Domain-Recht, Internet.)
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Domains, Domain-Recht, Internet.
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2007-03-15T08:47:43Z
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Admin-C mal anders
http://domecht.twoday.net/stories/3438104/
Auf heise.de <A HREF="http://www.heise.de/newsticker/meldung/86734">berichtete</A> gestern Kollege <A HREF="http://www.recht-im-internet.de/">Joerg Heidrich</A> von einer Entscheidung des LG Dresden (Urteil vom 09.03.2007, Az. 43 O 128/07): <BLOCKQUOTE><I>Nach Ansicht des Landgerichts kann die Frage nach einer Verletzung des Wettbewerbsrechts unbeantwortet bleiben, da der Beklagte ohnehin nicht als Admin-C hafte. Insbesondere sei der Beklagte nicht als Störer anzusehen, da er keine rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der Handlung und darüber hinaus auch keine Prüfungspflichten bezüglich des Inhalts der von ihm betreuten Domains habe.</I></BLOCKQUOTE>
Mir scheint, das geht in die richtige Richtung. Es wird Zeit, dass endlich eingesehen wird, welche Position der Admin-C laut der Denic-Richtlinien tatsächlich auch hat: Er ist Zustellungsbevollmächtigter, damit rechtliche Schritte gegen den Domaininhaber durchführbar sind. Jeder in seinen Rechten verletzen kann gegen den Inhaber einer .de-Domain vorgehen, denn er hat sollte der Inhaber seinen Sitz im Ausland haben eine ladungsfähige Anschrift: die des Admin-C als Zustellungsbevollmächtigten.
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2007-03-15T08:47:00Z
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klingeltöne.de vs. klingeltöne de
http://domecht.twoday.net/stories/3324880/
Sehen Sie den fehlenden Punkt?<br />
<br />
<A HREF="http://www.dr-bahr.com/news_det_20070212174224.html">RA Dr. Bahr</A> berichtet vom Urteil des Landgericht MünchenI (<A HREF="http://www.suchmaschinen-und-recht.de/urteile/Landgericht-Muenchen_I-20070206.html">Urteil v. 06.02.2007 - Az.: 33 O 11107/06</A>) im Zusammenhang mit der Domain klingeltöne.de.<br />
<br />
Die Domain- und Markeninhaberin von klingeltöne.de, die zudem unter Klingeltöne firmiert, klagte erfolglos gegen jemanden, der den Begriff »klingeltöne de« als Metatag benutzte. <br />
<br />
Alles nähere bei Herrn <A HREF="http://www.dr-bahr.com/news_det_20070212174224.html">Kollegen Dr. Bahr</A> oder bei <A HREF="http://www.suchmaschinen-und-recht.de/urteile/Landgericht-Muenchen_I-20070206.html">suchmaschinen-und-recht.de</A>.
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2007-02-15T13:46:00Z
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Framing verletzt Urheberrechte
http://domecht.twoday.net/stories/3232291/
Heise <A HREF="http://www.heise.de/newsticker/meldung/84213">berichtete</A> gestern von einer Entscheidung des LG München I (<A HREF="http://www.medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=529">Urteil vom 10.01.2007, Az.: 21 O 20028/05</A>), wonach das Framing eines Fotos Urheberrechte verletzt:<BLOCKQUOTE><I>Nach Ansicht des Gerichts liegt eine Rechtsverletzung dann vor, wenn ein Foto von einer fremden Internetseite innerhalb eines Frames wiedergegeben wird, ohne dass vom Urheber hierzu die Erlaubnis eingeräumt wurde. Während ein einfacher Link zulässig sei, stelle das "Framing" ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Paragraphen 19a UrhG dar. Nach dieser Vorschrift steht dieses Recht jedoch nur dem Urheber des Werks zu.</I></BLOCKQUOTE>
Das vollständige Urteil gibt es bei <A HREF="http://www.medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=529">Medien Internet und Recht</A> als .pdf.
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2007-01-25T08:46:00Z
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OLG München: Forenbetreiber haftet nicht
http://domecht.twoday.net/stories/3131103/
Die Kollegen von <A >aufrecht.de</A> haben ein Urteil des OLG München (Urteil vom 09.11.06, Az.: 6 U 1675/06) online gestellt und folgende Essenz gezogen:<BLOCKQUOTE><I>Gegen den Betreiber eines Forums für den Meinungsaustausch im Internet besteht kein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wenn ein Nutzer einen urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitt in seinen Beitrag einbindet. Der Forenbetreiber ist weder Täter noch Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung.</I></BLOCKQUOTE>
Die vorangegangene Entscheidung des LG München findet man ebenfalls bei <A HREF="http://www.aufrecht.de/5138.html">aufrecht.de</A>.
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2007-01-02T11:26:00Z
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Keine Adword-Werbung für Anwälte?
http://domecht.twoday.net/stories/2960493/
Das Landgericht München hat am 14.11.2006 eine <A HREF="http://www4.justiz.bayern.de/lgmuenchen1/presse/presse1.html">Pressemitteilung</A> abgegeben über eine Aktuelle Entscheidung (noch nicht rechtskräftig), wonach die 7. Zivilkammer des LG München I gegenüber zwei Rechtsanwälten ein Verbot von Adword-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google wegen fehlender Sachlichkeit verboten hat. (<B>Urteil vom 26.10.2006, Az.: 7 O 16794/06</B>).<BLOCKQUOTE><I>Bei Eingabe des Namens eines bestimmten Kapitalanlage-Fonds in der Suchmaschine Google erschien als erster Treffer farblich unterlegt und als Anzeige gekennzeichnet der Link auf die von den Anwälten betriebene Seite mit dem Zusatz: Prospekte fehlerhaft Schadensersatz für Anleger, ohne dass sich ein Zusatz dabei befand oder aus dem Namen der Seite sich ergab, dass die Seite durch Rechtsanwälte betrieben wurde.</I></BLOCKQUOTE>
Via <A HREF="http://www.muepe.de/index.php?itemid=1255">Rechtsanwalt Peter Müller</A> und dem <A HREF="http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/2856/">Institut für Urheber- und Medienrecht</A>
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2006-11-20T18:31:00Z
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eklige Entscheidung des LG Düsseldorf
http://domecht.twoday.net/stories/2917066/
Die Kollegen von <A HREF="http://www.netlaw.de">Netlaw</A> haben ein <A HREF="http://www.netlaw.de/entscheidungen/2006-05-17-lg-d-12-0-117-06.xml">Urteil des LG Düsseldorf</A> (vom 07.05.2006, Az.: 12 O 117/06) vorgelegt:<BLOCKQUOTE><I>Wer einem anderen vorübergehend eine Domain zur Verfügung für eigene Darstellungszwecke zur Verfügung stellt, darf mit der Adresse nach Ende des Nutzungsverhältnisses keine Website adressieren, auf der abfällig über den ursprünglichen Nutzer der Domain berichtet wird.</I></BLOCKQUOTE>
Aber Vorsicht: Es ist etwas <B>unappetitlich</B> anzuschauen!
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2006-11-10T12:22:00Z
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BGH über Meta-Tags
http://domecht.twoday.net/stories/2846475/
Bei den Kollegen von <A >aufrecht.de</A> findet man <A HREF="http://www.aufrecht.de/4750.html">ein Urteil</A> des BGH (vom 18. Mai 2006, Az.: I ZR 183/03) über Meta-Tags:<BLOCKQUOTE><B>leitsätzliches:</B><I><br />
<br />
Das Verwenden fremder Kennzeichen und Marken im eigenen Quelltext, insbesondere innerhalb der Metatags, stellt einen Markenrechtsverstoß dar.<br />
<br />
Für eine markenmäßige Verwendung bedarf es hierbei keiner unmittelbaren visuellen Wahrnehmbarkeit. In diesem Zusammenhang genügt es vielmehr, wenn sich der Internetuser der technischen Einrichtung der Suchmaschine bedient und diese den im html-Code versteckten Bereich bei seiner Suche mit einbezieht.<br />
<br />
Im Ergebnis ist hierbei ausschlaggebend, dass mit Hilfe des Suchwortes das Ergebnis des Auswahlverfahrens der Suchmaschine beeinflusst wird und der Nutzer so auf die Website des Unberechtigten geleitet wird, der das Suchwort aktiv dazu benutzt, um auf sein Angebot hinzuweisen.</I></BLOCKQUOTE>
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2006-10-24T14:47:00Z
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Haftung von Forenbetreibern
http://domecht.twoday.net/stories/2759354/
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.06.06, Az.: I-15 U 21/06) hat ebenfalls eine Entscheidung zur Frage der Haftung des Forenbetreibers vorgelegt, die wie bereits die Entscheidung des <A HREF="http://domecht.twoday.net/stories/2632793/">hOLG Hamburg</A>, aufatmen lässt:<BLOCKQUOTE><I>Dem Diensteanbieter obliegen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Eine allgemeine Pflicht, die zahlreichen auf seinem Internetforum existierenden Diskussionsforen mit ihren in die Tausende gehenden Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, würde den Forenbetreiber in technischer, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht überfordern und würde das Betreiben von Internetforen letztlich wegen der sich aus der Überwachungspflicht ergebenden Haftungsrisiken unmöglich machen.</I></BLOCKQUOTE>
Die Entscheidung findet man bei den Kollegen von <A HREF="http://www.aufrecht.de/5035">aufrecht.de</A>.
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2006-10-04T15:00:00Z
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heise.de-Forum Entscheidung II
http://domecht.twoday.net/stories/2632793/
Auch bei <A HREF="http://www.jurpc.de">jurpc.de</A> findet man jetzt die Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 22.08.2006, Az.: 7 U 50/06) zur <A HREF="http://www.jurpc.de/rechtspr/20060098.htm">Haftung von Forenbetreibern</A>:<BLOCKQUOTE><I>1. Die Haftung als Störer setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, inwieweit eine Prüfung dem als Störer in Anspruch genommenen zuzumuten ist<br />
<br />
2. Bei einem Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, gilt, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht. Soweit nicht der Forenbetreiber durch sein eigenes Verhalten Rechtsverletzungen durch die Nutzer provoziert, sind ihm diese nicht zuzurechnen. Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen "Eingangskontrolle" würde die Möglichkeiten des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise einschränken und gegen § 6 Abs.2 MDStV verstoßen.<br />
<br />
3. Bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht bzw. dem Schutz des Eigentums andererseits ist eine spezielle Überprüfungspflicht des Betreibers dann angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat (so auch OLG Düsseldorf, <A HREF="http://www.jurpc.de/rechtspr/20060077.htm">Urteil vom 7.6.2006</A>; I 15 U 21/06).</I></BLOCKQUOTE>
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2006-09-06T12:53:00Z
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heise.de-Forumsentscheidung
http://domecht.twoday.net/stories/2610374/
Das hOLG Hamburg hat entschieden und bei den Kollegen von Aufrecht gibt es die <A HREF="http://www.aufrecht.de/4981.html">Entscheidung (Urteil vom 22.08.06, Az.: 7 U 50/06)</A>:<BLOCKQUOTE><I>Der Betreiber eines Internetforums haftet dann als Störer und hat dann besondere Prüfungspflichten, wenn ein entsprechender Anlass vorliegt. Dies ist dann gegeben wenn durch eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert wurden oder wenn bereits mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat.</I></BLOCKQUOTE>
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2006-09-01T08:55:00Z
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Forenbetreiberentscheidung wird überprüft
http://domecht.twoday.net/stories/2546408/
Heise.de <A HREF="http://www.heise.de/newsticker/meldung/76996">weist</A> darauf hin, dass am kommenden Dienstag vor dem OLG Hamburg der Prozess im Streit mit Mario Dolzer fortgeführt wird.<BLOCKQUOTE><I>Ausgangspunkt des Streits war das Posting eines Forennutzers, das einen unzulässigen Blockadeaufruf gegen die Server des Internet-Dienstleisters Dolzer enthielt, über die ein Trojaner-Programm verbreitet wurde. Der Verlag hatte diesen Beitrag zwar innerhalb von nur wenigen Stunden gelöscht und es war danach kein weiterer Aufruf dieses Inhalts gepostet worden. Dennoch hatte das Landgericht (LG) Hamburg in erster Instanz entschieden (</I>[Urteil vom 02.12.2005,] <I>Az. 324 O 721/05), dass der Verlag als so genannter "Störer" für diesen Beitrag auch ohne Kenntnis selbst in Haftung zu nehmen sei.</I></BLOCKQUOTE>
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2006-08-18T12:25:00Z
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Disclaimer
http://domecht.twoday.net/stories/2543025/
Zur Frage der Wirkung von Disclaimern, die das Verbreitungsgebiet eines Angebots eingrenzen, gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30.03.2006, Az.: I ZR 24/03), die man zum Beispiel bei den Kollegen von <A HREF="http://www.aufrecht.de/4911.html">Aufrecht findet</A>:<BLOCKQUOTE><I>Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.</I></BLOCKQUOTE>
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2006-08-17T19:12:00Z
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Haftung des Forenbetreibers
http://domecht.twoday.net/stories/2170655/
Die weitere Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.06.06, Az.: I-15 U 21/06) zur Haftung des Forenbetreibers ist jetzt bei den Kollegen von <A HREF="http://www.netlaw.de/entscheidungen/2006-06-07-olg-d-i-15-u-21-06.xml">netlaw.de</A> online:<BLOCKQUOTE><I>Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.</I></BLOCKQUOTE>
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2006-06-14T09:37:00Z
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Meta-Tags
http://domecht.twoday.net/stories/2170612/
Bei den Kollegen von <A HREF="http://www.aufrecht.de">Aufrecht.de</A> findet man eine aktuelle <A HREF="http://www.aufrecht.de/4750.html">BGH-Entscheidung</A> (Urteil vom 18.05.2006, Az.: I ZR 183/03), die im Wege eines Versäumnissurteils erging:<BLOCKQUOTE><I>Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2002 im Umfang der Aufhebung weiter abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:<br />
<br />
Den Beklagten wird es untersagt,<br />
<br />
[
]<br />
<br />
b) im HTML-Code von Internetseiten, auf denen Dienstleistungen der unter a) bezeichneten Art angeboten werden, das Wort impuls" zu verwenden;</I></BLOCKQUOTE>Die umfassenden Urteilsgründe stehen noch aus.<br />
<br />
Via <A HREF="http://www.netlaw.de/">netlaw.de</A>.
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2006-06-14T09:29:00Z
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Autor oder Betreiber? II
http://domecht.twoday.net/stories/2005941/
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: I-15 U 180/05) ist nun auch bei <A HREF="http://www.aufrecht.de/4727.html">aufrecht.de</A> online. Dort bringt man die Sache auf folgenden Punkt:<BLOCKQUOTE><I>In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Meinungsforums ins Leere.<br />
<br />
Revision ist zugelassen.</I></BLOCKQUOTE>
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2006-05-15T08:28:00Z
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