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Mittwoch, 23. Februar 2005

mho.de

Eine neue BGH-Entscheidung (Urteil vom 09.09.2004, Az. I ZR 65/02) zum Domain-Recht ist heute veröffentlicht worden und liegt zum herunterladen bereit. Sie beschäftigt sich mit Namensrecht: §§ 5, 15 MarkenG und § 12 BGB:

»Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer – für sich genommen rechtlich unbedenklichen – Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 – shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. – maxem.de)«

Info via Bonnanwalt.de

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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