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Mittwoch, 6. September 2006

OLG München: GoYello-Entscheidung ist online

Mittlerweile liegt auch die Entscheidung des OLG München (Urteil vom 31. Mai 2006, Az.: 1HK O 11526/05) in dem Streit um »GoYello« vor. Sie ist bei den Kollegen von aufrecht.de zu finden:
Zwischen der älteren und unter anderem auch für das Bereitstellen von Informationen im Internet eingetragenen Marke "Yello Strom" und der Bezeichnung "GoYellow" besteht aufgrund der Identität der Dienstleistungen und der Ähnlichkeit der Zeichen Verwechslungsgefahr. Zudem liegt auch eine Rufausbeutung vor, da der Stromanbieter mit einer groß angelegten, preisgekrönten Werbekampagne seine Bezeichnung zur bekanntesten Strommarke in Deutschland gemacht hat. Diesen Umstand hat sich der Branchenverzeichnisanbieter gezielt und damit unlauter zu Nutze gemacht.

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