Stats by Net-Counter
[>>]
panorama

Donnerstag, 17. August 2006

Disclaimer

Zur Frage der Wirkung von Disclaimern, die das Verbreitungsgebiet eines Angebots eingrenzen, gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30.03.2006, Az.: I ZR 24/03), die man zum Beispiel bei den Kollegen von Aufrecht findet:
Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

Trackback URL:
http://domecht.twoday.net/stories/2543025/modTrackback

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

GermanBlawg v4.5 (OPML)

JuraBlogs

Archiv

August 2006
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
14
19
20
22
26
27
30
 
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Herr Horn, schauen Sie...
Herr Horn, schauen Sie doch bitte mal unter domain-recht.de....
dading - 28. Aug, 11:32
David gegen Goliath
Weil ich, Thomas N. Horn (th@csh-hildesheim.de) mir...
tnh - 28. Aug, 10:06
ich kann mir schon ganz...
ich kann mir schon ganz gut die Seite www.berlin.berlin...
berliner - 12. Jan, 01:34
Verlagerung des Domainblog
Der Domainblog läuft bereits seit einem halben...
dading - 26. Mrz, 09:26
Mailingliste für...
Es ist Mitte März und die Vorbereitungen für...
dading - 18. Mrz, 13:33

Status

Online seit 1863 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 28. Aug, 11:32

Credits

vi knallgrau GmbH

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB