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Donnerstag, 11. Mai 2006

Autor oder Betreiber?

Ebenfalls bei netlaw.de zu finden ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: I-15 U 180/05), dernach vorwiegend der Autor einer rechtswidrigen Äußerung haftet:
In einem Internet-Forum, das vorwiegend dem Meinungsaustausch dient, ist – wie bei Live-Sendungen im Fernsehen – vorrangig der Autor einer rechtswidrigen Äußerung auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Nur dann, wenn der Autor unbekannt ist, kann sich der Betroffene auch an den Betreiber halten

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https://domecht.twoday.net/stories/1950653/modTrackback

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