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Dienstag, 12. Dezember 2006

Markenrechtsverletzung durch Spam

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 25.10.2006, Az.: 6 U 35/06) zum Spammen unter Hotmail-Adressen und der damit einhergehenden Markenrechtsverletzung ist aufgrund der Presseerklärung des OLG Karlsruhe schon länger bekannt. Doch das Urteil selbst (.pdf) habe ich jetzt bei Medien, Internet und Recht gefunden.
Durch die Verwendung der genannten E-Mail-Absenderadressen hat der Beklagte ein mit der Klagemarke identisches Zeichen markenmäßig gebraucht.

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