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Dienstag, 21. November 2006

Adword-Werbung "Plakat 24"

Bei jurPC.de findet man aktuell das Urteil vom 30.08.2005 (Az.: 14 U 498/05) des OLG Dresden zu Ad Words Werbung:
1. Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr bei der bloßen Verwendung des Wortbestandteils "Plakat 24" im Rahmen einer Ad Words-Werbung scheidet aus, da diese Wortbestandteile nicht prägend sind und rein beschreibenden Angaben grundsätzlich kein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck zukommt.

2. Eine Markenrechtsverletzung scheidet ferner aus, wenn die Ad Words zwar in 6 Buchstaben mit der Marke übereinstimmen, aber zusätzlich noch 5 weitere Silben mit 16 Buchstaben enthalten, die sich phonetisch stark von der Marke "Plakat 24" unterscheiden.

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