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Dienstag, 7. November 2006

hOLG Hamburg wider »first comes, first served«

Es wird wieder einmal enger für Domainspekulanten:

Das hanseatische Oberlandesgericht vertritt in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/05) die Auffassung, eine jüngere Unternehmung könne aufgrund ihres Firmennamens den langjährigen Inhaber einer Domain um diese bringen.

Solches hatten wir ja bereits mit der Entscheidung literaturen.de des LG Düsseldorf (Urteil vom 06.07.2001, Az.: 38 0 18/01).

Nähere Ausführungen zum Urteil aus Hamburg vom Kollegen Karsten Prehm bei Markenbusiness.

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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