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Donnerstag, 14. September 2006

Gesprächskreis 6

Der Gesprächskreis nähert sich dem Ende.

Zuletzt stellte sich die Frage der kommerziellen Nutzung von eigenen Daten und die der Bewahrung von Daten, die gerade im Internet, trotz waybackmachine schnell vergehen. Doch gibt es bereits in Deutschland ein Gesetz, das die Archivierung von Internetinhalten regelt.

Wir suchen Themen für das kommende Jahr und es stellt sich die Frage, ob es überhaupt eines Themas bedarf.

Mögliche Themen:
__Inhaltzertifizierung

__Anbietererwartung von einem Portal (z.B.: bei Jurablogs)

__Fragen des Pressrechts (Trennung von Nachricht und Meinung in Weblogs)
Alles weitere wird beim Abendessen und via JuraWiki geklärt. Eine Mailingliste wird auch eingerichtet.

Gesprächskreis 5

Das kommerzielle Portal Insolvenzrecht.de stellt für sich auch ein Nischenprodukt dar. Es handelt sich um ein von LexisNexis aufgestelltes Portal, das bis zu einem gewissen Grad frei benutzbar ist.

Der Verlag NexisLexis versucht darüber eine neue Produktstrategie. Bisher dürfte man wohl draufzahlen. Seit zwei Monaten ist die Seite online. Sie wird von Anwälten gut angenommen. Allerdings ist die Pflege und Moderation der Seite sehr aufwändig.

In Frankreich gibt es zur Zeit Spannungen zwischen öffentlichen juristischen Onlineangeboten, die frei sind, deren Daten aber von kommerziellen Anbietern genutzt werden: besser aufbereitet und vermarktet, um so Geld damit zu verdienen.

Über kurz oder lang werden die französischen Juraverlage Probleme bekommen, da sich die Juristenelite der Universitäten sich immer öfter mehr davon versprechen, gleich im Internet zu veröffentlichen und sich nicht an Verlage zu wenden. So sieht es auch bei Anwaltskanzleien in Frankreich aus. Lieber geht man erst in Netz und später zu kommerziellen Vermarktern.

Gesprächskreis 4

Expertensysteme scheitern immer wieder daran, dass die, die juristisch wertvolle Inhalte generieren könnten, sich zieren. Weil ein Buch im Schrank steht und anderen gezeigt werden kann. Die Repräsentanz in einer Software ist eben nicht wie auf einem Buchcover.

Cleverer scheint ein WIKI oder ein Portal, an dem sich mehrere freiwillig beteiligen. Vorstellbar wäre, dass Verlage zusammen ein System entwickeln und dann jeweils selber mit Inhalten füllen und verwerten. Doch das dürfte scheitern, sowohl an Verlagen, die ihren Content für sich haben wollen, als auch an den Autoren, die in ihrer Eitelkeit zu wenig Präsenz in solchen Produkten fänden.

Verlagsunabhängige Projekte haben genau deswegen bessere Chancen auf dem Markt. Das könnte soweit gehen, dass die Verlage mit ihren archaischen Businessmodellen auf dem Markt überrumpelt werden.

Gesprächskreis 3

Von Seiten des Boorberg Verlages wird geklärt: alles Onlinejuristische stellt eine Nische dar. Papier ist noch immer das, wovon Verlage leben.

Das Expertensystem von Herrn Hartlib ist automatisch ein Nischenprodukt, da man sich lange einarbeiten muss. Aber es liefert mehr als nur Informationen, sondern organisiert diese auch. Große juristische Verlage zeigten bisher kein Interesse an diesem System. Verlage bieten bisher nur rechtsgebietspezifische Systeme, die nicht rechtsübergreifend agieren.

Juristische Expertensysteme sind bisher immer gescheitert, ist man sich hier einig. Sie sind Expertensysteme dergestallt, das, wer versuchte, die juris prudenz axiomatisch zu fassen und daran gescheitert hinterher ein Experte in dem Rechtsgebiet war.

Gesprächskreis 2

Die Vorstellungsrunde dauert tatsächlich länger, da sich diesmal mehr zum Gespräch eingefunden haben.

Nun wird noch einmal geklärt, wie die drei französischen Projekte ineinander greifen. Der französische Staat war früher nicht bereit, seine Datenbank mit den Gesetzen online zu stellen. Eine Gruppe hat dann einfach die Daten mit Perl ausgelesen und ihrerseits online gestellt. Das kochte in Frankreich hoch. Unter der Regierung Jospin legte sich der Streit und es wurde nun wohl die Datenbank auch offiziell online gestellt.

Doch jetzt geht es in medias res: Warum hatt der Begriff Nischenprodukt einen so schlechten Beiklang?

Herr Hartleb kritisiert die großen Juraanbieter wie Beck, Juris und andere. Hartlib bietet sowenig wie diese ein Nischenprodukt. Doch seine »aktive« Zivilrechtsdatenbank steht dem Nutzer kostenfrei und vollständig zur Verfügung.

Der Begriff Nische wird verhandelt: inhaltliche, technische und marktorientierte Nischen. Vielleicht ist der Begriff Schwerpunkt im Zusammenhang mit juristischen Internetprojekten besser, als Nische.

Gesprächskreis

Das Band läuft und los gehts:

Wir wollten also doch um 15:15 h anfangen, was mittlerweile durch ist.

Erstmals sind französische Gäste, die zwar auf Französisch begrüßt werden, doch wird das Gespräch auf deutsch ablaufen. Französische Einwürfe werden begrüßt und übersetzt.

Der Gesprächskreis kam im Jahr 2002 in die Welt. Ralf hat seinerzeit das JuraWiki vorgestellt. Jochen kam hinzu und in 2003 gab es den ersten Gesprächskreis. Ziel ist, die eigenen Projekte vorzustellen und mit Gleichgesinnten zu sprechen.

Die Vorstellung der Anwesenden beginnt.

Der Gesprächskreis

Heute gibt es eine Komplettaufzeichnung des Gesprächkreises, die später zu einem Podcast umgearbeitet werden soll.

Drei Mikrofone sind in der Mitte des Raumes aufgestellt. Ralf Zosel und Jochen Notholt sitzen gebannt und warten auf die Runde, die sich langsam mehrt/füllt.

Dass wir um Punkt 15:00 h starten wird nicht mehr umzusetzen sein.

juristische Begriffe

Enrico Krüger berichtet über seine Internetmachenschaften, die eng mit dem JuraWiki zusammenhängen. Enrico bastelt an einer Seite über juristische Begriffe.

Dort findet man Definitionen von juristischen Begriffen. Die »Suchmaschine« greift auf das JuraWiki zurück und erlaubt die gefundenen Begriffe unmittelbar im JuraWiki zu editieren.

Der Clou: es gibt auch gesprochene Definitionen als MP3-File.

droit.org

Die französische Informationsseite Droit.org (die sich gerade nicht aufrufen lässt) gibt einen Überblick über das Recht in Frankreich. Es werden dort unter anderem aktuelle Rechtsfälle diskutiert. Dazu gibt es das wiki auf Droit.org.

Nun werden auch juristische Blogs aus Frankreich vorgestellt. Einer der wichtigsten ist Servicedoc.

Von großer Bedeutung ist eine Seite der Uni Paris, die alle franzsösischen Seiten, die dem Recht gewidmet ist, listet. Weiter gibt es juristheque.net, wo man aktuelle Gesetzestexte findet. Zur Zeit ist man dabei eine Suchmaschine zu installieren. Man will Anwälte damit in ihrer Arbeit unterstützen.

JurisPedia

JurisPedia ist eine internationale Juristendatenbank in WIKI-Form. Sie ist in zahlreichen Sprachen verfügbar, erzählt uns Pierre aus Frankreich, so beispielsweise auch in arabisch – deutsch, englisch und Italienisch sind selbstverständlich.

JurisPedia unterliegt der CC2.0: die Inhalte dürfen kostenfrei genutzt werden.

berlinkriminell.de

Derweil ich den Zugang über WLAN mit dem Mac hergestellt habe, stellte Bettina Keller ihr Projekt Berlin kriminell vor.

Die Seite der Historikerin, die in Zusammenarbeit mit anderen entsteht, beschäftigt sich unter anderem mit aktuellen Kriminalfällen. Es gibt Verhandlungsberichte, Krimirezensionen und den Weg zu Radiokrimis.

Jurex

Während ich mich mit diesem irrsinnig blöden PC rumschlage, hören wir einen Vortrag über JUREX, eine von Uwe Hartleb im Alleingang programmierte Rechtdatenbank, die sich als juristischer Gesprächspartner ausweist.

Der Vortrag ist nicht nur schleppend, die Datenbank scheint in der Handhabung kompliziert. Aber so im Nebenbei lässt sich das kaum ermessen.

Die Datenbank/Software vernetzt verschiedene Rechtsgebiete miteinander, so dass man einen besseren Überblick über die Rechtslage des zu bearbeitenden Falles erhält. Sie hilft bei der Bearbeitung und führt einen zur Lösung (wenn ich recht verstehe). Der Dialog mit der Software erfolgt im Gutacchtenstil.

Die Software ist auf oben genannter Seite in komprimierter Form abrufbar.

EDV-Gerichtstag

Seit etwa einer Stunde bin ich hier vor Ort. In Saarbrücken scheint die Sonne. Nicht gerade das, was man sich wünscht, wenn man in den Computerraum muss.

Das ZIP-Cluster ist erheblich modernisiert: Alles nur Displays und Thin-Client-Boxen von Fujitsu-Siemen. Das wirk aufgeräumter, aber, hey, das sind immer noch nur PCs.

Die Online-Projekte sind gut besucht: zumindest die (selbst)geladenen Gäste mit ihren Onlineprojekten lauschen den Vortragenden.

Law-blog.de

Kollege Trautmann vom Lawblog erzählt uns auf dem EDV-Gerichtstage gerade vom Bloggen als Anwalt und den Ansprüchen, die man sich realistischerweise stellen kann.

Der Spaß ist alles. Man kann nicht hoffen, über ein Weblog Mandate zu akquiriren. Auch Tagesaktualität in Konkurrenz zu Pressmedien ist illusorisch.

Das Lawblog will vielmehr aktuelle Themen aufgreifen, kommentieren und diskutieren. Das aber nicht zwingend zeitnah.

Beim Bloggen geht es eben einfach ums Bloggen.

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