Stats by Net-Counter
 
panorama

Dienstag, 31. Januar 2006

familiennamen.eu

Die Erklärung gibts natürlich auch auf Deutsch:
Wie man auf Grundlage von früheren Rechten einen Familiennamen beantragt
30 Jan 2006


Wie man Familiennamen im Zusammenhang mit den „früheren Rechten“ behandeln soll, löst scheinbar viele Fragen und viel Verwirrung aus. Wie bei jedem anderen früheren Recht muss der Antragsteller nachweisen, dass der Name in dem EU-Mitgliedstaat rechtlich geschützt ist. Die rechtliche Situation unterscheidet sich dabei von Land zu Land. Aus diesem Grund muss man sich auf die anwendbaren Rechtsgrundlagen berufen und diese auch angeben. Falls Sie einen Familiennamen als früheres Recht geltend machen, fällt dies in die Kategorie „Anderes früheres Recht“.

Sie sollten bedenken, dass ein Familienname manchmal auch als Unternehmensname, Handelsname oder Geschäftsbezeichnung verwendet wird. Falls dies zutreffen sollte, können Sie Ihren Antrag stattdessen in den eben genannten Kategorien stellen. Natürlich wird auch hier, wie überall in der Sunrise Periode, ein Nachweis benötigt, der den Schutz des Namens belegt.

Bitte lesen Sie auch Abschnitt 17 der Sunriseregeln über die Familiennamen. Die Sunriseregeln können Sie auf unserer Seite im Abschnitt „Download/Dokumente“ finden.
Schlauer wird man aber auch nicht.

familynames.eu

EURid hat eine Erklärung zu den Nachweisen bei der Anmeldung von Familiennamen in der Sunrise Phase 2 der Einführung der dotEU abgegeben:
How to apply for a family name claiming prior rights
30 Jan 2006


How to treat family names when it comes to prior rights seems to cause a lot of questions and confusion. Like any other prior right the applicant has to show that the name has a legal protection in a member state. The legal situation for family names differs between countries. So, a referral to an applicable law is needed. If you are claiming a family name as a prior right, this falls under the category “other prior rights”.

You may consider that a family name sometimes also is used as a company name, trade name or business identifier. If so you can apply in those categories instead. Still documentary evidence proving the protection of the name is needed during Sunrise.

See section 17 about Family names in the Sunrise rules, which you can find on our web site in the download section.
Bringt das Licht ins Dunkel? Ein schwaches. Man kann es wohl so lesen: Für Anmelder mit Sitz in Deutschland reicht der Hinweis auf den Schutz von § 12 BGB aus. – Ob es wirklich ausreicht?

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

GermanBlawg v4.5 (OPML)

JuraBlogs

Archiv

Januar 2006
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 
 
 
 1 
 3 
 4 
 6 
 7 
 8 
11
13
14
15
18
20
21
22
23
25
27
28
29
 
 
 
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Herr Horn, schauen Sie...
Herr Horn, schauen Sie doch bitte mal unter domain-recht.de....
dading - 28. Aug, 11:32
David gegen Goliath
Weil ich, Thomas N. Horn (th@csh-hildesheim.de) mir...
tnh - 28. Aug, 10:06
ich kann mir schon ganz...
ich kann mir schon ganz gut die Seite www.berlin.berlin...
berliner - 12. Jan, 01:34
Verlagerung des Domainblog
Der Domainblog läuft bereits seit einem halben Jahr...
dading - 26. Mär, 09:26
Mailingliste für »Ich...
Es ist Mitte März und die Vorbereitungen für den Gesprächskreis...
dading - 18. Mär, 13:33

Status

Online seit 7092 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 28. Aug, 11:32

Credits


ccTLD
DENIC
Domain-Newsletter
Domaininhalte
Domains
dotEU
gTLD
ICANN
Impressum
Internet
Markenrecht
Namensrecht
Weblog
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren