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Dienstag, 19. Juli 2005

ahd.de

Die Kollegen RAe Prehm und Klare haben ein neues Urteil des LG Hamburg (vom 26.05.2005, Az: 315 O 136/05) vorgelegt. Das besondere: Das LG Hamburg hat einem erst nach der Registrierung der Domin ahd.de entstandenen Kennzeichnugnsrecht ahd (Geschäftsgründung) den Vorzug gegeben, da die Registrierung einer Domain für sich noch kein Kennzeichnungsrecht begründe.
Denn allein aus der Domainregistrierung kassen sich noch keine Rechte herleiten wie umgekehrt die bloße Registrierung gründsätzlich auch noch keine rechtsverletzende Benutzung darstellen kann
Mehr dazu gibt es bei markenbusiness.com.

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